Praxisratgeber Unternehmergesellschaft

Antworten zu Gründung, Gestaltung, Geschäftsführung, Haftung, Buchführung, Jahresabschluss, Steuern, Auflösung u.v.m.

Hinweis: Zu diesem Buch ist eine Neuauflage erschienen. Für Details siehe bitte "Praxisratgeber Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) 2018/2019"

Mit zahlreichen Formulierungsmustern, Gestaltungsvorschlägen, Urteilen und Links!

Seit Ende 2008 gibt es die Unternehmergesellschaft bzw. UG (haftungsbeschränkt) als Variante der GmbH. 

 

Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt es sich prinzipiell um eine traditionelle GmbH ("kleine Schwester der GmbH") - allerdings mit einigen abweichenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

Insbesondere für Existenzgründer und Personen, die nicht über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital zur Errichtung einer GmbH verfügen, stellt die UG eine interessante Alternative dar, da sie eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform ist, die ihre(n) Gesellschafter nicht mit einem hohen Mindeststammkapital belastet. Anders als beispielsweise bei einem Einzelunternehmen werden betriebliches und privates Vermögen rechtlich strikt voneinander getrennt. So haften Gesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt) grundsätzlich nicht, nachdem sie ihre Einlage geleistet haben (Ausnahme: Verletzung von Sorgfaltspflichten in bestimmten Fallkonstellationen).

 

Des Weiteren kann die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) unkompliziert und zügig errichtet werden. 

 

"Neben den häufig genannten Vorteilen der UG (haftungsbeschränkt) sehe ich einen weiteren - in der Literatur bislang kaum diskutierten - Anwendungsfall", so Alexander Sprick, Autor des Buches "Praxisratgeber Unternehmergesellschaft". "Meines Erachtens sind insbesondere Start-Ups, wie sie häufig im Bereich der `Neuen Medien´ vorzufinden sind, gut mit der Gründung einer derartige Mini-Kapitalgesellschaft beraten. Das hängt vor allem damit zusammen, dass in solch modernen und oftmals kreativen Branchen längst nicht alle Fragen der rechtlichen Zuordnung von Haftungsrisiken geklärt sind. Im Ergebnis kann dies bedeuten, dass Gründer in urheber- und datenschutzrechtlichen Bereichen eventuellen Haftungsrisiken ausgesetzt werden können. Um sich als Privatperson davor zu schützen, kann sich die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) empfehlen."

 

Nichtsdestotrotz gibt es - zum Teil erhebliche - Nachteile. Aus Gründersicht dürfte beispielsweise als Nachteil anzusehen sein, dass im Geschäftsverkehr zwingend ein Rechtsformzusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ zu führen ist. Letzterer dokumentiert natürlich gegenüber Kunden und Geschäftspartnern den ggf. zunächst noch bestehenden Mangel an Eigenkapital. Meines Erachtens eignet sich die UG (haftungsbeschränkt) deshalb nicht für jedes Geschäftsvorhaben.

 

"Vor allem geschäftlich eher unerfahrene Gründer sollten unbedingt bereits bei der Gründung darauf achten, dass sie – auch wenn das Gesetz theoretisch die Gründung einer Unternehmergesellschaft mit einer Kapitaleinlage von nur einem 1,00 Euro erlaubt – die Einlage zumindest dergestalt auswählen, dass die neue Gesellschaft nicht direkt nach der Gründung, also beispielsweise mit Eintreffen der ersten Rechnungen von Notar und Registergericht, reif für die Insolvenz ist", so Alexander Sprick.

 

Eine Befreiung von der Verpflichtung, Bücher zu führen (die bspw. für bestimmte Einzelkaufleute gelten kann), kommt für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nicht in Betracht. Zusammengefasst hat die UG (haftungsbeschränkt) zwingend ihre Geschäftsvorfälle im Rahmen der doppelten Buchführung aufzuzeichnen und eine Handelsbilanz zu erstellen.

 

"Eine weitere Verpflichtung besteht darin, den Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen und offenzulegen. Bei Nichteinhaltung kann der Bundesanzeiger durchaus Bußgelder verhängen", so Alexander Sprick. Das HGB sieht jedoch Erleichterungen bei der Einreichung und Veröffentlichung vor, die sich nach der jeweiligen Größenklasse der UG (haftungsbeschränkt) richten. So reicht es für sog. Kleinstkapitalgesellschaften aus, wenn nur die Angaben aus der Bilanz in elektronischer Form beim Bundesanzeiger hinterlegt werden.

 

Alexander Sprick: "Kürzlich sprach mich ein UG-Gesellschafter an, der ganz irritiert darüber war, dass seine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Beitragsrechnung der IHK erhalten hatte. Hierzu ist anzumerken, dass die verschiedenen Industrie- und Handelskammern in ihrer Beitragsgestaltung relativ frei sind. Grundsätzlich werden Unternehmen, die in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten, Mitglied einer Industrie- und Handelskammer (IHK), sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt werden. Damit UG-Gründer keine Überraschungen erleben, sollten sie sich bezüglich der potentiell zu zahlenden Beiträge die öffentlich abrufbaren Beschlüsse der Hauptversammlung der für sie zuständigen IHK ansehen. Es besteht nämlich keine Verpflichtung seitens der IHK, bei der Gruppe der im Handelsregister eingetragenen Unternehmen eine beitragsfreie Untergrenze zu bestimmen."

 

Im Ergebnis wendet sich dieser praktische Ratgeber aus dem Anaximander Verlag, Rinteln/ Niedersachsen an Gründer, Geschäftsführer und Gesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt). Autor Alexander Sprick will Antworten geben. Antworten auf all jene Fragen, die beinahe zwangsläufig aufkommen, da auch die UG dem teilweise komplexen GmbH-Recht unterliegt. 

Das Buch ist als Frage-Antwort-Systematik entwickelt worden.

Es ist in elf Kapitel gegliedert, die Ihnen im Rahmen einer Frage-/ Antwort- Systematik die relevanten Inhalte problemorientiert näherbringen. Durch diese Frage-/ Antwort- Systematik müssen Sie nur das lesen, was Sie zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragestellung gerade benötigen. 

 

Dabei sind die Antworten bewusst dergestalt aufgebaut, dass sie durchaus in die Tiefe gehen. So sind u.a. entsprechende Gesetzesparagraphen zitiert, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich – bei Bedarf – weiter in die Materie vertiefen zu können.

Zahlreiche Formulierungsmuster (bspw. zu Gesellschafterbeschlüssen), Gestaltungsvorschläge, Urteile und Links runden das Buch ab.


Inhalt

 

1. Einführung

2. Gründung der Unternehmergesellschaft

3. Gestaltungsmöglichkeiten

4. Organe

5. Geschäftsverkehr

6. Buchführung und Jahresabschluss

7. Gewinnverwendung und gesetzliche Rücklage

8. Stammkapital, Erhaltung und Erhöhung

9. Offenlegung bzw. Publizität

10. Steuern

11. Erbschaft/Nachfolge und Auflösung

 

 

 

 

Über den Autor

 

Alexander Sprick, Jahrgang 1973, absolvierte nach Abitur und Berufsausbildung ein Studium der Wirtschaftswissenschaften. 

 

Von 2001 bis 2007 war er in verschiedenen Positionen für Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften, darunter die beiden internationalen Häuser Arthur Andersen und KPMG, tätig. 

 

Im Anschluss daran übernahm er bei zwei mittelständischen Unternehmen Führungspositionen. Seit Anfang 2013 ist Sprick Inhaber einer eigenen Unternehmensberatung, deren Fokus auf Turnaround- und Sanierungsfragestellungen liegt. Seit 2014 ist er zudem geschäftsführender Gesellschafter des Anaximander-Verlags.

 

Daneben unterrichtet er an Bildungseinrichtungen. Sprick ist Autor mehrerer Bücher und Fachbeiträge.



 

 

Artikelmerkmale E-Book

 

Thema: Wirtschaft - Kleine und mittlere Unternehmen

Verlag der E-Book-Ausgabe: Anaximander Verlag 

Verkauf durch: Amazon Media EU S.à r.l.

Verfasser: Alexander Sprick

Auflage: 1. 

Erscheinungsdatum: 9. Juli 2014

Format: E-Book

ASIN: B00LOOSJCM

Sprache: Deutsch

 

 

Artikelmerkmale Print-Ausgabe (Taschenbuch)

 

Thema: Wirtschaft - Kleine und mittlere Unternehmen

Verlag der Print-Ausgabe: CreateSpace Independent Publishing

Verfasser: Alexander Sprick

Auflage: 1. 

Erscheinungsdatum: 9. Juli 2014

Format: Taschenbuch

ISBN: 1500464074

ISBN-13: 9781500464073

Seitenzahl: 216

Sprache: Deutsch

Gewicht: 367 g

Abmessungen: 22,9 cm x 15,2 cm x 1,2 cm